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Wissenswertes zu den Autorenrechten

Aktuell

Science Europe veröffentlicht Grundsatzstatement zu Open Access

Science Europe, ein Dachverband der wichtigsten Forschungs- und Förderorganisationen in Europa, hat ein Grundsatzstatement mit dem Titel "Principles for the Transition to Open Access to Research Publications" veröffentlicht.

Darin werden erstmals gemeinsame Richtlinien formuliert, die den Übergang zu einem Open-Access-basierten Publikationsmodell leiten sollen. Die Förderorganisationen, darunter auch der Schweizerische Nationalfonds, befürworten sowohl die Publikation in Open-Access-Zeitschriften als auch die Zweitveröffentlichung auf Dokumentenservern. Sie sprechen sie sich jedoch explizit gegen eine Unterstützung des sogenannten hybriden Publikationsmodells aus.

Weitere Meldungen

Paralleles Publizieren in der ETH E-Collection

Je nach Verlag und Zeitschrift variieren die den Autoren überlassenen Verwertungsrechte für ihre Arbeiten. Die meisten Verlage erlauben inzwischen, den Autorinnen und Autoren die Selbstarchivierung der sogenannten Postprints (oder auch Preprints) auf einem institutionellen Dokumentenserver. Das Veröffentlichen des publizierten Verlags-PDF erlauben einige Verlage nach einer gewissen Sperrfrist.

Eine umfassende Zusammenstellung der Copyright-Richtlinien wichtiger internationaler Verlage finden Sie in folgenden Datenbanken:

Autorenrechte zurückbehalten

Es wird den Autorinnen und Autoren empfohlen, den Autorenvertrag mit einem kommerziellen Verlag vor der Unterzeichnung dahingehend zu prüfen, ob die Veröffentlichung der Arbeit auf einem Dokumentenserver erlaubt ist oder nicht.

Es gibt beim Abschluss neuer Verlagsverträge verschiedene Möglichkeiten, eine Open-Access-Parallelveröffentlichung vertraglich zu regeln:

Verlagseinverständnis nachträglich einfordern

Für Autorinnen und Autoren ist es möglich, nachträglich bei einem Verlag das Einverständnis einzuholen, publizierte Werke auf den Dokumentenserver ETH E-Collection zu stellen.

Das Team Open Access unterstützt Sie gerne bei der Abklärung von rechtlichen Fragen.

 

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